1. Bei der Aufteilung der Einnahmen soll der verantwortliche Kapitän stets zwei volle Anteile erhalten, die Offiziere anderthalb, Kanonier und Bootsmann je einen Anteil, Schiffsjungen und Matrosen erhalten einen halben Anteil. Der Anteil kann sich erhöhen, abhängig von der Zeit, die das Mannschaftsmitglied an Bord ist.
  2. Jeder, der auf der Blutigen Seegurke anheuert, bleibt so lange Teil der Crew, bis jedes Mitglied einen Anteil im Wert von einem Goldstück erwirtschaftet hat. Danach ist es ihm freigestellt, die Crew zu verlassen.
  3. Jeder Einzelne soll bei wichtigen Entscheidungen mit abstimmen dürfen.
  4. Jeder hat das gleiche Anrecht auf frische Lebensmittel und Schnaps aus den erbeuteten Vorräten und darf sich nach Belieben bedienen, außer, wenn eine Verknappung es erforderlich macht, zum Wohle Aller eine Kürzung zu beschließen.
  5. Offenes Feuer nach Sonnenuntergang und Alkohol unter Deck sind bei Todesstrafe verboten.
  6. Das Crewmitglied, das in den Vorratsräumen seine Waffe abfeuert, oder Tabak raucht, ohne seine Pfeife abzudecken, oder eine Kerze offen entzündet und sie nicht in der Laterne trägt, soll über Bord geworfen werden.
  7. Im Kampfe hat der Kapitän uneingeschränkte Befugnisse. Ungehorsam kann er sofort mit dem Tode bestrafen.
  8. Wer während eines Kampfes davon läuft, oder der Mannschaft irgendwelche Geheimnisse vorenthält, soll mit einer Flasche Schießpulver, einer Flasche Wasser, sowie einer Pistole mit einer einzigen Kugel darin ausgesetzt werden.
  9. Wer für schuldig befunden wird, auf einem von uns eroberten Schiff zu unerlaubten Waffen gegriffen zu haben und damit auf andere losgegangen zu sein, soll so bestraft werden, wie es der Kapitän und die Mehrheit der Mannschaft für richtig befinden.
  10. Jeder Streit muss mit Fäusten, Säbel, oder Pistole an Land ausgetragen werden.
  11. Wer auf dem Schiff Streit mit einem Anderen anfängt, während diese Satzung in Kraft ist, soll einen Peitschenhieb weniger, als vierzig auf den bloßen Rücken erhalten.
  12. Wenn jemand an Bord eines gekaperten Schiffes Gold, Juwelen, Silber oder Ähnliches findet, und sei es auch nur im Wert eines einzigen Kupferstückes und es nicht binnen eines Tages beim Kapitän, oder bei einem der Offiziere abliefert, soll die Strafe erhalten, die der Kapitän und die Mehrheit der Mannschaft für angemessen halten.
  13. Hat ein Mann ein anderes Mitglied der Mannschaft um einen Wert von einem Kupferstück oder mehr betrogen, so soll er ausgesetzt, oder erschossen werden.
  14. Wer seine Waffen nicht sauber und gefechtsbereit hält, oder seine Aufgaben vernachlässigt, dem soll sein Anteil vorenthalten werden und er soll darüber hinaus die Strafe erhalten, die der Kapitän und die Mehrheit der Mannschaft für angemessen hält.
  15. Verliert ein Crewmitglied im Gefecht dauerhaft ein oder mehere Gliedmaßen, so erhält er eine von den Offizieren für angemessen befundene Entschädigung.
  16. Parley-Recht:
    1. Wenn ein Gegner wünscht, zu verhandeln, so darf ihm kein Leid geschehen, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind.
    2. Die Absicht, zu verhandeln, ist mit dem Ruf: „Parley“ deutlich zu machen.
    3. Feinden, die nicht Seefahrer mit unbestimmtem Einkommen sind, kann der Kapitän das Parley-Recht gewähren.
  17. Der Kapitän wird in unregelmässigen Abständen durch unter Beweisstellung seines Könnens bestimmt.